Feuerwehrführerschein: Landesregierung beschließt unbefristete Neuregelung

Die kommunalen Träger erteilen weiterhin Sonderfahrberechtigungen für Angehörige der freiwilligen Feuerwehren, des Technischen Hilfswerks und anderer Einheiten des Katastrophenschutzes


Angehörige der freiwilligen Feuerwehren, des Technischen Hilfswerks und anderer Einheiten des Katastrophenschutzes können auch künftig ohne teure Führerscheinausbildung schwere Einsatzfahrzeuge bewegen. Das Kabinett hat dazu die Fahrberechtigungsverordnung neu erlassen. Diese gilt nun unbefristet.

Innenminister Karl-Heinz Schröter sagte: „Die Freiwilligen Feuerwehren, das Technische Hilfswerk und der Katastrophenschutz leisten hervorragende Arbeit in unserem Land. Der Feuerwehrführerschein trägt dazu bei, ihre Einsatzfähigkeit sicherzustellen. Er ist daher von großer Bedeutung für die Brand- und Katastrophenschutzeinheiten.“

Die Fahrberechtigung gilt für Fahrzeuge mit Anhänger bis zu 4,75 Tonnen beziehungsweise bis zu 7,5 Tonnen. Dazu müssen die Fahrer vorher eingewiesen werden und an einer Prüfungsfahrt teilnehmen. Die Sonderfahrberechtigungen werden von den Kommunen erteilt. Die Einweisung und Prüfung kann von Angehörigen der Feuerwehren, der Hilfsorganisationen oder von Fahrlehrern durchgeführt werden.

Quelle: MIK