Brandschutz in Tageseinrichtungen für Kinder

Der Fachausschuss Brand- und Katastrophenschutz des LFV BB hat einen Leitfaden erstellt, um Sachbearbeitende im vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz bei der brandschutztechnischen Beurteilung sowie bei der Durchführung von Brandverhütungsschauen in Tageseinrichtungen für Kinder unterstützen.

Kindertagesstätten erfordern auf Grund der fehlenden, bzw. eingeschränkten Selbstrettungsfähigkeit der Kinder eine gesonderte Betrachtungsweise im Brandschutznachweis.

Während für Schulen Anforderungen in Bezug auf den Brandschutz in einer Richtlinie definiert sind, ist dies für Kindertageseinrichtungen nicht der Fall. Dieser Leitfaden soll den Brandschutzdienststellen bei der Beurteilung der Bauvorlagen im Rahmen von brandschutztechnischen Stellungnahmen, sowie bei der Durchführung von Brandverhütungsschauen in Tageseinrichtungen für Kinder unterstützen und eine einheitliche Bewertung im Land Brandenburg ermöglichen.

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Der Leitfaden entstand in Zusammenarbeit mit Kamerad Thomas Paproth von der Berufsfeuerwehr Cottbus, Fachbereich 37. Hierfür herzlichen Dank!

Für Rückfragen steht Ihnen gern zur Verfügung:
Thomas Pellert, Brandamtmann
Leiter Fachausschuss Brand- und Katastrophenschutz
fa_vb@lfv-bb.de