Kommunales Investitionsprogramm: Zahlreiche neue Feuerwehrgerätehäuser in allen Landkreisen

Die Fördermittel ermöglichen Neubauten und Modernisierungen von Feuerwehrgerätehäusern für Freiwillige Feuerwehren. Allein seit 1.1.2019 wurden bereits 14 Förderbescheide überreicht.

Eine Freiwillige Feuerwehr besteht nicht nur aus einer Fahrzeughalle. Benötigt wird auch „rundherum“ eine moderne Infrastruktur, darunter Umkleiden, Büro- und Lagerflächen, moderne sanitäre Anlagen, sowie Gemeinschafts- und Ausbildungsräume – auch für die Jugendfeuerwehren. „Jede Feuerwehr, so klein sie auch sein mag, soll beste Arbeitsbedingungen vorfinden. Feuerwehrhäuser ohne Heizung oder sanitäre Einrichtungen – Solche Zustände wird es in Zukunft nicht mehr geben“ sagte Werner-Siegwart Schippel, Präsident des LFV Brandenburg, zu den Erfolgen des Kommunalen Infrastrukturprogramms.

Das Jahr 2019 begann mit guten Nachrichten – einem positiven Förderbescheid – für folgende Wehren und Bauprojekte (Auszug):

  • Das Amt Odervorland (Landkreis Oder-Spree) erhält für neue Feuerwehrgerätehäuser seiner Ortswehren Berkenbrück und Biegen mehr als eine Million Euro für 2 Gerätehaus-Neubauten
  • Das Feuerwehrgerätehaus der Feuerwehr Müllrose erhält einen Anbau. Dieses Vorhaben wird mit 66.000 Euro aus KIP-Mitteln gefördert
  • Das Amt Dahme/Mark (Landkreis Teltow-Fläming) erhält für seine Feuerwehren in Görsdorf (Gemeinde Dahmetal) und Kemlitz (Stadt Dahme/Mark) 115.000 Euro für die Modernisierung und Erweiterung der Feuerwehrgerätehäuser
  • Die Freiwillige Feuerwehr Finsterwalde (Landkreis Elbe-Elster) erweitert ihr Gerätehaus durch einen Anbau. Das Vorhaben wird mit 170.000 Euro gefördert
  • Die Freiwillige Feuerwehr im Amt Märkische Schweiz (Landkreis Märkisch-Oderland) kann sich ein neues Feuerwehrgerätehaus im Rehfelder Ortsteil Werder bauen. Die Kommune erhält hierfür eine Förderung über 306.000 Euro

Weitere positive Förderbescheide werden noch in diesem Monat folgen.

Das KIP wurde vom Land Brandenburg als Programm zur Förderung von kommunalen Infrastrukturinvestitionen in den Bereichen Bildung, Verkehr, Feuerwehrinfrastruktur sowie Sport- und Freizeitstätten beschlossen. Das Gesamtvolumen beträgt 130 Millionen Euro im Zeitraum bis 2019. Davon sind 15 Millionen für die Förderung im Bereich Feuerwehrinfrastruktur vorgesehen. Das Programm sieht eine Förderung der genehmigten Projekte in Höhe von 45 bis 60 Prozent des Investitionsvolumens vor. Die Abwicklung des Programms erfolgt durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Die Anträge werden zunächst von einer Fachkommission geprüft, welcher der Landesbranddirektor, der Präsident des Landesfeuerwehrverbandes sowie Vertreter der Feuerwehr-Unfallkasse und des Innenministeriums angehören. Bisher wurden nahezu alle Vorhaben als fachlich geeignet bewertet. Die ILB prüft die eingehenden Anträge auf die Einhaltung der Förderrichtlinie und erstellt die Zuwendungsbescheide. Die Bescheide werden von Innenminister Karl-Heinz Schröter oder Staatssekretärin Katrin Lange vor Ort an die Kommunen überreicht.