Klarstellung zu einem Fragebogen des MIK zur beabsichtigten Novellierung des Prämien- und Ehrenzeichengesetz

Liebe Kameradinnen und Kameraden,

das Ministerium des Innern und für Kommunales hat einen Fragebogen zur Novellierung des Prämien- und Ehrenzeichengesetzes an die Träger des Brand- und Katastrophenschutzes zur Beantwortung bis zum 29.01.2021 gesandt.

Darin heißt es: „Die Kommunalen Spitzenverbände, der Landkreistag und der Städte- und Gemeindebund sowie der Landesfeuerwehrverband Brandenburg e. V. haben bei dessen Erarbeitung mitgewirkt.“ Die Formulierung bedarf einer Klarstellung hinsichtlich der Auffassung des Landesfeuerwehrverbandes zum Ablauf.

Am 20.10.2020 erhielt der Landesfeuerwehrverband den Entwurf eines Fragebogens seitens des MIK. Dabei wurde sowohl um Hinweise bis zum 26.10.2020 als auch um Vertraulichkeit gebeten. Am 03.11.2020 haben wir unsere vertrauliche Stellungnahme an das Referat 34 des MIK gesandt.

In unserer Stellungnahme haben wir

  1. auf den aus unserer Sicht falschen Ansprechpartner für einen solchen Fragebogen hingewiesen,
  2. die Abfrage angesichts der kurzen Laufzeit des Gesetzes und der schwierigen Anfangsphase der erlassenen Verwaltungsvorschriften als nicht aussagefähig charakterisiert und
  3. an Hand einzelner Fragestellungen den suggestiven Charakter der Fragen dargestellt.

Zusammenfassend haben wir noch einmal auf die Entstehungsgeschichte des Gesetzes im Zusammenhang mit der jahrelangen Diskussion zu einer Feuerwehrrente und dem nur kurz zurückliegenden einstimmigen Beschluss des Landtags zu diesem Gesetz verwiesen. Abschließend schlugen wir unter Einbeziehung der Mitglieder des Landesfeuerwehrver-bandes die Entwicklung einer gemeinsamen Abfrage vor.

Wir sind von besagter Vertraulichkeit ausgegangen und haben gleichzeitig darauf vertraut, dass vor der Abfrage an die Träger, eine Reaktion auf unsere Hinweise und Vorschläge erfolgt. Dem ist nicht so. Wir haben weder einen Entwurf eines geänderten Fragebogens erhalten noch gab es eine Reaktion auf unseren Vorschlag zur gemeinsamen Erarbeitung eines Solchen.

Von dem seitens des MIK nunmehr verschickten Fragebogen haben wir nur über Dritte, in diesem Fall vom Kreisfeuerwehrverband Spree-Neiße, erfahren.

An dieser Verfahrensweise und dem Inhalt des Fragebogens müssen wir leider die Absicht des MIK schlussfolgern, dass das Gesetz in wesentlichen Punkten geändert werden soll. Somit besteht die Gefahr, dass die jährliche persönliche Aufwandsentschädigung – sowohl für die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren als auch für die Helfer der anderen Hilfsorganisationen – in Frage gestellt wird. Es steht zu befürchten, dass die jährliche persönliche Aufwandsentschädigung in eine pauschale Zuweisung zur allgemeinen Finanzierung der Pflichtaufgabe Brand- und Katastrophenschutz an die Träger umgewandelt werden soll. Somit erlischt nicht nur der gesetzlich mögliche Anspruch des Einzelnen, eine derartige Zuweisung stände unter dem Vorbehalt der Haushaltslage des Landes bzw. der Kommunen.

Unser Brandenburger Prämien- und Ehrenzeichengesetz fand als Alternative zu einer Feuerwehrrente, bundesweite Beachtung und ein hohes Maß an Zustimmung der Kameradinnen und Kameraden der deutschen Feuerwehren. Ähnlich wie bei der Hinterbliebenenversorgung hat der Brandenburger Landtag und die Landesregierung in der vergangenen Legislativperiode Maßstäbe für eine allgemeine aber auch persönliche Anerkennung unseres einzigartigen Ehrenamtes gesetzt. Diese Einzigartigkeit besteht nicht nur darin, dass eine Pflichtaufgabe des Landes und der Kommunen durch ein Ehrenamt erfüllt wird. Es steht auch dafür, dass Leben und Gesundheit der Kameradinnen und Kameraden eingesetzt werden.

Auf Grund der geschilderten Umstände fühlen wir uns als Präsidium an die bisherige durch uns gewahrte Vertraulichkeit gegenüber dem MIK nicht mehr gebunden. Somit veröffentlichen wir  diese Information hier als Klarstellung.

Mit kameradschaftlichem Gruß und einem „Gut Wehr!“
Werner-Siegwart Schippel
Präsident

Anlagen:
Fragebogen des MIK vom Oktober 2020
Stellungnahme des LFV BB e.V. vom 03.11.2020

Aktuell

Mit Freude konnten wir jetzt in der Presse lesen, dass Innenminister Michael Stübgen sich auch in Zukunft für die Aufwandsentschädigung ausspricht und unsere Befürchtungen scheinbar unbegründet waren.