Frage 12

In vielen Gemeinden erfüllen die Feuerwehrgerätehäuser nicht mehr die geltenden Normen im Baurecht und im Unfallversicherungsrecht. Das Land fördert dankenswerter Weise die Errichtung und Modernisierung von Feuerwehrgerätehäusern. Durch die gestiegenen Baukosten sind die Vorhaben kaum noch realisierbar. Die Fördersummen sind zu gering und die damit verbundenen Eigenanteile der Gemeinden können nicht mehr getragen werden. Gravierend macht sich das in ländlichen, strukturschwachen Räumen bemerkbar. Es ist den ehrenamtlichen Feuerwehrleuten aber nicht weiter zuzumuten, in nicht normgerechten Gerätehäusern zu arbeiten. Darüber hinaus leidet das Image der Feuerwehren und erschwert eine qualitätsgerechte Jugendarbeit.

 

Wie wollen Sie die Förderung von Infrastrukturmaßnahmen (Bau / Modernisierung von Gerätehäusern) in Gemeinden, die angesichts der enorm gestiegen/steigenden Preise die Eigenanteile nicht mehr aufbringen können, unterstützen und wie beabsichtigen Sie die aktuelle Preisentwicklung bei einer zukünftigen Landesförderung generell zu berücksichtigen?

 

 

Wir haben das Ziel, die Einsatzbereitschaft und Leistungsfähigkeit der Feuerwehren im ganzen Land nicht nur zu erhalten, sondern auch weiter zu stärken. Dazu haben wir in den zurückliegenden Jahren bereits verschiedene Investitionsprogramme aufgelegt. Wir werden die Förderung der Feuerwehrinfrastruktur, von Feuerwehrfahrzeugen sowie von Feuerwehrtechnik fortsetzen und in der nächsten Legislaturperiode dafür mindestens 40 Millionen Euro bereitstellen.

Wir setzen uns für die Errichtung eines neuen kommunalen Investitionsprogramms zur Verbesserung der Feuerwehrinfrastruktur ein. Viele Feuerwehrgerätehäuser in unseren Kommunen müssen immer noch modernisiert werden; viele kleine Kommunen haben keine Gelder dafür. Durch das kommunale Investitionsprogramm sollen die kommunalen Eigenanteile übernommen werden. Insbesondere für Investitionen hat die Landtagsfraktion der Linken entsprechende Vorschläge zur weiteren Stärkung der Investitionskraft der Kommunen im Rahmen der Debatte zur Kommunalverfassung unterbreitet. Dabei könnte das Land die Zinsen für Kredite für solche dringenden Investitionen übernehmen.

Außerdem muss die Förderung der technischen Ausstattung unserer Feuerwehren durch das Land fortgeführt werden. Viele Träger des Brandschutzes können die Herausforderungen aufgrund der explodierenden Anschaffungskosten nur schwer allein stemmen. Eine gezielte Förderung gerade kleinerer Wehren ist deshalb angezeigt.

Die Steigerung der Baukosten treffen sowohl das Land als auch die Kommunen hart. Dies ist bei der Förderung von Infrastrukturmaßnahmen in Zukunft weiter zu berücksichtigen.

Wir sind für eine Streichung der Eigenanteile. Das Land müsste die notwendigen Sanierungen zu 100 Prozent tragen. Die Kommunen sollen auskömmlich finanziert werden, d.h. sämtliche notwendigen Investitionen tätigen und erstattet erhalten müssen.

Eine angemessene Infrastruktur und Ausstattung ist für uns der Grundpfeiler der Förderung des Ehrenamtes in der Feuerwehr. Schon deshalb sind sie technisch und rechtlich auf dem aktuellsten Stand zu halten. Träger des Brandschutzes sind die Kommunen. Damit diese diese Aufgaben leisten können, setzen wir uns ganz grundsätzlich für eine bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung der Kommunen ein.
Dort, wo das Land Fördergelder bereitstellt, müssen diese stetig an die allgemeinen Preissteigerungen angepasst werden.

Bei der Novellierung des BbgBKG wurde bewertet, dass beim Bau von Feuerwehrgerätehäusern eine Typisierung in Betracht gezogen werden muss. Hier gibt es derzeit Lücken, welche auch dazu führen, dass Gerätehäuser neu architektonisch geplant werden und somit auch spezielle Kosten haben. Hier geht es nicht um Standardwerte, wie Zahl der Garagen und technische Voraussetzungen.

Entscheidend ist, dass begonnene Maßnahmen restfinanziert beendet werden. Abstriche an der Qualität und Quantität gehen zu Lasten der Mitglieder der Feuerwehren und tragen nicht zur Motivation und Nachwuchsgewinnung bei. Die Förderung von Bau und Modernisierung von Gerätehäusern in den Kommunen ist für BVB / FREIE Wähler keine Angelegenheit für Sonder- oder Notprogramme, sondern gehört, egal in welcher Höhe, in den Landeshaushalt.