Frage 6

In Brandenburg gibt es für die Funktion der Kreisbrandmeister unterschiedliche Beschäftigungsverhältnisse und Qualifikationen. Wir sind der Auffassung, dass es nötig ist, einheitliche hauptamtliche Beschäftigungsverhältnisse und Qualifikationen für die Kreisbrandmeister im Land einzuführen.

 

Unterstützen Sie die Einführung von einheitlichen hauptamtlichen Beschäftigungsverhältnissen
und Qualifikationen für alle Kreisbrandmeister im Land?

 

 

Eine einheitliche Qualifikation für die Kreisbrandmeister kann und wird ein Kriterium zur Qualitätssicherung in der Feuerwehrarbeit sein. Dabei kann ein einheitliches hauptamtliches Beschäftigungsverhältnis für die Kreisbrandmeister zudem ein Argument für ein gesichertes Engagement darstellen. Deshalb werden wir in der kommenden Legislatur die diesbezügliche Finanzierung in Abstimmung mit dem Landesverband der Feuerwehr BB e.V. prüfen.

Die Entscheidungen über die hauptamtlichen Beschäftigungsverhältnisse und deren erforderliche Qualifikationen ist eine Entscheidung der Aufgabenträger des Brand- und Katastrophenschutzes.

Einheitliche hauptamtliche Beschäftigungsverhältnisse und Qualifikation für die
Kreisbrandmeister sind wünschenswert, liegen jedoch in der Verantwortung der Kreise und kreisfreien Städte.

Ja, diese unterstützen wir. Insbesondere aufgrund der wachsenden Aufgaben ist eine hauptamtliche Beschäftigung (wie z.B. auch in unserem Nachbarbundesland Sachsen) sinnvoll und notwendig. Es sollte einen jeweiligen Kreisbrandmeister (hauptamtlich) mit der Befähigung zum gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst auch in Brandenburg geben.

Für eine einheitliche Ausgestaltung und insbesondere Qualifikation der Position der Kreisbrandmeister werben wir. Die Organisationshoheit liegt jedoch bei den Landkreisen, deren Aufgabe der überörtliche Brandschutz, die überörtliche Hilfeleistung und der Katastrophenschutz ist.

Zu diesem Punkt haben wir uns bereits unter Frage 2 positioniert. Feuerwehrleute mit Leitungsfunktion, in diesem Fall Kreisbrandmeister, können ihrer hohen Verantwortung nicht „nebenbei" gerecht werden. Jede Entscheidung beruht auf fachlicher Kompetenz und Führungserfahrung. Jede Entscheidung kann positive als auch negative Folgen für die Einsatzkräfte haben. Wir sehen hier die Notwendigkeit, hauptamtliche Kräfte zu etablieren, welche gleichzeitig auch Beratungsfunktionen für die Landräte auf Basis eines hohen Ausbildungsgrades haben.