Beschlussfassung unter Corona-Bedingungen

Aufgrund der Entwicklung bei den Infektionszahlen mit dem Covid-19-Virus hatte sich der Landesfeuerwehrverband Brandenburg entschlossen seine Delegiertenversammlung als Präsenzveranstaltung abzusagen. Zu treffende Beschlüsse werden im schriftlichen Verfahren, dem sogenannten Umlaufverfahren, herbeigeführt. Darauf hatte sich der Präsidialrat bei seiner Herbsttagung verständigt. Grundlage bildet das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie (Art. 2 § 5).

Die entsprechenden Abstimmungsunterlagen wurden den Delegierten jetzt per Post zugestellt. Sie sollen über folgende Beschlussvorlagen entscheiden:

  • Beschluss zur Bestätigung der Haushaltsrechnung 2019
  • Beschluss zur Entlastung des Präsidiums, der Geschäftsführerin für das Haushaltsjahr 2019
  • Beschluss zur Bestätigung des Haushaltsplanes 2021
  • Beschluss zur Erhöhung der Aufwandsentschädigung

Die dem LFV in verschlossenen Umschlägen zurückgesandten Beschlussfassungen werden am 25. November im Beisein der Kassenprüfenden Bettina Schendel und Mario Heilmann geöffnet. Im Anschluss wird eine Niederschrift angefertigt, die jedem Delegierten zugestellt wird.

Beitragsbild: In diesem Jahr so leider nicht möglich (Stimmabgabe Delegiertenversammlung 2017)