Struktur und Satzung
Der Landesfeuerwehrverband Brandenburg e.V. ist Rechtsnachfolger des im Jahre 1877 gegründeten und im Jahre 1938 aufgelösten Brandenburgischen Provinzial-Feuerwehr-Verbandes. Der Verband ist Mitglied im Deutschen Feuerwehrverband und wirkt aktiv in dessen Gremien mit. Zweck des Verbandes ist die Förderung des Feuerwehr- und Brandschutzwesens. Der Verband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Organe des Verbandes sind:
- die Delegiertenversammlung
- der Präsidialrat
- das Präsidium
Das Präsidium besteht aus:
- dem Präsidenten
- zwei Vizepräsidenten als Vertreter der ordentlichen Mitglieder
- einem Vizepräsidenten als gemeinsamen Vertreter der Landesgruppen Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren, Arbeitsgemeinschaft der Hauptamtlichen Feuerwehren und des Werkfeuerwehrverbands)
- dem Landesjugendfeuerwehrwart
Vorsitzender des Präsidiums ist der Präsident. Er und drei Vizepräsidenten sind Vorstand im Sinne des § 26 BGB und werden auf die Dauer von vier Jahren von der Delegiertenversammlung gewählt.
Der LFV BB e.V. und die Landesjugendfeuerwehr finanzieren sich aus:
- Beiträgen ihrer Mitglieder
- Spenden
- Landeszuschüssen
- Zuwendungen aus der Lottokonzessionsabgabe
Der Gesamthaushalt beläuft sich jährlich auf durchschnittlich 200 TEUR, Einnahmen sowie Ausgaben. Die Kontrolle über die Finanzgeschäfte wird in ihrer Gesamtheit von der Geschäftsführerin und den Kassenprüfern wahrgenommen.
Der LFV BB e. V. ist alleiniger Listenführer (Arbeitnehmerseite) der Feuerwehr Unfallkasse Brandenburg und ist vertreten:
- in der Vertreterversammlung (4 Kameraden)
- im Vorstand (2 Kameraden)
- im Rentenausschuss (3 Kameraden) und
- im Widerspruchsausschuss (2 Kameraden)
Der LFV BB e. V. stellt Mitglieder für die Prüfungskommission der Landesfeuerwehrschule Brandenburg und ist im Brandschutzbeirat des Ministers des Innern (BSchG § 28) vertreten.
Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Satzung.