Frage 10

Aktuell wird im BbgBKG die Freistellung von der Arbeit mit Lohnfortzahlung lediglich der Ausbildungs- und Einsatzdienst in den Freiwilligen Feuerwehren berücksichtigt. Realität ist, dass sich viele Kameradinnen und Kameraden in der Kinder- und Jugendarbeit in den Feuerwehren engagieren, viele Stunden dafür leisten und teilweise auch ihren Jahresurlaub dafür aufwenden. Das sind wichtige Aktivitäten, um Jugendlichen demokratische Werte zu vermitteln und den Nachwuchs für die Feuerwehren zu sichern.

 

Wie stehen Sie zur Freistellung von der Arbeit von Kameradinnen und Kameraden mit Lohnfortzahlung,
für ihr Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit der Freiwilligen Feuerwehren?

 

 

Die Kameradinnen und Kameraden, die sich mit viel Engagement und Herzblut der Aufgabe verschrieben haben, junge Menschen an die Arbeit der Feuerwehr heranzuführen und dabei nicht nur für Nachwuchs im Brand- und Katastrophenschutz, sondern für ein zivilgesellschaftliches Zusammengehörigkeitsgefühl sorgen, muss honoriert werden. Es muss sichergestellt werden, dass diesen ehrenamtlich engagierten Menschen aus ihrer Arbeit keine Nachteile erwachsen. Eine Verpflichtung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung besteht grundsätzlich nicht. Allerdings werden wir prüfen, inwieweit auch Lohnfortzahlungen bei Freistellungen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit der Freiwilligen Feuerwehren über die Möglichkeiten des Gesetzes zur Förderung und zum Schutz junger Menschen gefördert werden können.

Wir halten eine Freistellung von der Arbeit mit Lohnfortzahlung für diesen Teil der ehrenamtlichen Tätigkeit im Brand- und Katastrophenschutz für eine sinnvolle Möglichkeit. Das Freiwillige Engagement soll nicht zu finanziellen Nachteilen führen.

Die Kinder- und Jugendarbeit der Freiwilligen Feuerwehren ist der Grundstein für die
Einsatzfähigkeit der Wehren in Zukunft. Aus diesem Grund wäre die Freistellung der
Kameradinnen und Kameraden von der Arbeit mit Lohnfortzahlung für ihr Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit nur folgerichtig. Wir werden das prüfen und uns nach Möglichkeit dafür einsetzen.

Jegliche aktive Zeit bei der Feuerwehr muss entlohnt werden. Dazu gehört auch die wichtige Arbeit im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit.

Freistellungen von der Arbeit mit Lohnfortzahlungen wären natürlich optimal für die Kinder- und Jugendarbeit in der Feuerwehr, Brandschutzerziehung usw. Man muss aber real denken. Die Arbeitskräfte- und Arbeitsmarktsituation stehen diesen Ideen konträr gegenüber. Die Forderung unterstützen wir grundsätzlich, denken aber, dass zunächst nur lokale Lösungen mit Unternehmen realistisch umsetzbar sind.